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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23   

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OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23 (https://dejure.org/2023,16161)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2023 - 10 S 17.23 (https://dejure.org/2023,16161)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 10 S 17.23 (https://dejure.org/2023,16161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 BauGB, § 6 BauO BB, § 20 Abs 1 NachbG BB, § 146 Abs 4 VwGO, § 6 BauO BB 2018
    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus; Einfluss des Nachbarrechtsgesetzes auf eine Baugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 1 BauGB, § 6 BauO BB, § 20 Abs 1 NachbG BB, § 146 Abs 4 VwGO
    Baugenehmigung - Nachbarwiderspruch - vorläufiger Rechtsschutz - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus - Abstandsflächen - Rücksichtnahmegebot - erdrückende Wirkung - Einsichtsmöglichkeiten - Stellplätze - Lärmbelästigung -Luftverschmutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Abwehranspruch gegen MFH in von EFH geprägtem Baugebiet!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Das Verwaltungsgericht (EA S. 4 f.) geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 - juris Rn. 47; Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 10 S 4.18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 16. August 2022 - OVG 10 S 17/22 - juris Rn. 12) davon aus, dass sich dieser Anspruch sowohl in einem festgesetzten Baugebiet als auch - wie hier - in einem faktischen reinen oder allgemeinen Wohngebiet auf Umstände beschränkt, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.

    Auch Gründe des Nachbarschutzes rechtfertigen es nicht, den Gebietserhaltungsanspruch der Sache nach systemwidrig auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zu erweitern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017, a.a.O., Rn. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Eine isolierte Rüge des Verstoßes gegen das zulässige Maß der baulichen Nutzung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB reicht daher nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    a) Der besondere Ausnahmefall einer - ungeachtet des Einhaltens der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen - rücksichtslos erdrückenden Wirkung des Vorhabens (zur erdrückenden Wirkung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 - juris Rn. 18 m.w.N.) ist aus dem Beschwerdevorbringen nicht ersichtlich.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Insoweit müssen Nachbarn in einem bebauten Wohngebiet - wie hier - hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht - insbesondere das Abstandsflächenrecht - vorgeben, baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten kommt, die in einem bebauten Gebiet üblich sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 - juris Rn. 10, und Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Einen Ausnahmefall der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch unzumutbare Einsichtnahmemöglichkeiten hat der erkennende Senat für einen Aussichtsturm mit offenem Treppenaufgang und einer Aussichtsplattform in 27 m Höhe angenommen, der 40 m von einem Wohngebäude und 30 m von dessen Garten entfernt war und das Wohnhaus um ein Vielfaches überragte (Beschluss vom 10. März 2006, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2022 - 10 S 17.22

    Baunachbarstreit; Anfechtung einer Befreiung; Siedlungstyp Gartenstadt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Das Verwaltungsgericht (EA S. 4 f.) geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 - juris Rn. 47; Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 10 S 4.18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 16. August 2022 - OVG 10 S 17/22 - juris Rn. 12) davon aus, dass sich dieser Anspruch sowohl in einem festgesetzten Baugebiet als auch - wie hier - in einem faktischen reinen oder allgemeinen Wohngebiet auf Umstände beschränkt, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.

    Insbesondere ist der Gebietserhaltungsanspruch nicht mit dem Schutz des Ortsbildes zu verwechseln, bei dem es sich - wie schon das Verwaltungsgericht festgestellt hat (EA S. 11) - um einen städtebaulichen Belang handelt, der rein objektivrechtlich geschützt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. August 2022, a.a.O., Rn. 12), dessen Beeinträchtigung also ein Nachbar nicht geltend machen kann.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot in einem im Wesentlichen durch zwei- und dreigeschossige Wohnbebauung geprägten Bereich etwa bei einem zwölfgeschossigen Bauwerk bejaht, "das mit seinem Übermaß an Höhe und Volumen auch nicht annähernd den dort vorhandenen Gebäuden gleichartig ist und das nur den unangemessen geringen Abstand von 15 Metern zum zweieinhalbgeschossigen Wohnhaus des Klägers einhält" (BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Ebenso hat es eine erdrückende Wirkung in drei auf Stahlstützen errichteten und 11, 50 m hohen Silo-Rundbehältern erkannt, die nach Feststellung des Berufungsgerichts das nur 7 m breite Grundstück der Nachbarin "erdrückten und erschlügen", weil sie "wie eine riesenhafte metallische Mauer" wirkten und den Eindruck vermittelten, als sei das Nachbargrundstück "in eine Industrieanlage einbezogen und selbst Teil einer solchen" (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34/85 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - 10 S 4.18

    Gebietserhaltungsanspruch im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Das Verwaltungsgericht (EA S. 4 f.) geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 - juris Rn. 47; Beschluss vom 7. Dezember 2018 - OVG 10 S 4.18 - juris Rn. 12; Beschluss vom 16. August 2022 - OVG 10 S 17/22 - juris Rn. 12) davon aus, dass sich dieser Anspruch sowohl in einem festgesetzten Baugebiet als auch - wie hier - in einem faktischen reinen oder allgemeinen Wohngebiet auf Umstände beschränkt, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2018 - 10 S 68.17

    Gebäudegleiche Wirkungen von Aufschüttungen und Abgrabungen; Verletzung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Insoweit müssen Nachbarn in einem bebauten Wohngebiet - wie hier - hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht - insbesondere das Abstandsflächenrecht - vorgeben, baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten kommt, die in einem bebauten Gebiet üblich sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 - juris Rn. 10, und Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Keinen absoluten Ausnahmefall unzumutbarer Einsichtsmöglichkeiten hat der Senat hingegen bei einem fünfgeschossigen Wohnhaus mit Dachausbau gesehen, das - anders als hier - sogar mit der Frontseite zum zweigeschossigen Einfamilienhaus auf dem angrenzenden Grundstück ausgerichtet war (Beschluss des Senats vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 1, 8 und 13).
  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 A 105/10

    Baunachbarstreit; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 S 17.23
    Öffentlich-rechtliche Vorschriften werden durch diese Gesetze nicht berührt (vgl. Schulte Beerbühl, Öffentliches Baunachbarrecht, 2017, Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 2 A 105/10 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 10 S 23.20

    Baugenehmigung für die Errichtung einer sog. modularen Unterkunft für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 10 N 78.22

    Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung für einen grenzständigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee

    Der Gebietserhaltungsanspruch erfasst weder das Maß der baulichen Nutzung noch das Ortsbild (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2023 - OVG 10 S 17/23 - juris Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2023 - 7 K 1178/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus - (kein) Verstoß

    Keinen absoluten Ausnahmefall unzumutbarer Einsichtsmöglichkeiten hat der Senat hingegen bei einem fünfgeschossigen Wohnhaus mit Dachausbau gesehen, das sogar mit der Frontseite zum zweigeschossigen Einfamilienhaus auf dem angrenzenden Grundstück ausgerichtet war (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2023 - OVG 10 S 17/23 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
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